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VGH Bayern, 23.03.2006 - 19 CS 06.456 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (21)
- VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684
Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen …
Im Bereich des Sicherheitsrechts sind die Anforderungen an die Begründung der Anordnung eines Sofortvollzugs ohnehin gering, weil es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht und deshalb der Sofortvollzug in der Regel bereits aus der Natur der Sache begründet ist (…vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 3; B.v. 23.3.2006 - 19 CS 06.456 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471
Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer …
Im Bereich des Sicherheitsrechts sind die Anforderungen an die Begründung der Anordnung eines Sofortvollzugs gering, weil es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht und deshalb der Sofortvollzug in der Regel bereits aus der Natur der Sache begründet ist (Entscheidung des Senats vom 23.3.2006 Az. 19 CS 06.456; im Einzelnen vgl. A.II.2. b aa). - VG München, 20.06.2022 - M 7 S 22.1772
Führen einer geladenen Jagdwaffe auf dem Heimweg - Widerruf einer …
Im Bereich des Sicherheitsrechts sind die Anforderungen an die Begründung der Anordnung eines Sofortvollzugs ohnehin gering, weil es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht und deshalb der Sofortvollzug in der Regel bereits aus der Natur der Sache begründet ist (…vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 3; B.v. 23.3.2006 - 19 CS 06.456 - juris Rn. 12).
- VG Ansbach, 17.10.2023 - AN 16 S 23.1917
Waffenrecht, Unzuverlässigkeit, Verstoß gegen Aufbewahrungspflichten
Im Bereich des Sicherheitsrechts sind die Anforderungen an die Begründung der Anordnung eines Sofortvollzugs gering, weil es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht und deshalb der Sofortvollzug in der Regel bereits aus der Natur der Sache begründet ist (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 3, B.v. 23.3.2006 - 19 CS 06.456 - juris Rn. 12). - VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1306
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Teilnahme am Bundeskongress der "Jungen …
Im Bereich des Sicherheitsrechts sind die Anforderungen an die Begründung der Anordnung eines Sofortvollzugs gering, weil es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht und deshalb der Sofortvollzug in der Regel bereits aus der Natur der Sache begründet ist (…vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 3; B.v. 23.3.2006 - 19 CS 06.456 - juris Rn. 12). - VG München, 14.07.2022 - M 7 S 22.2068
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer Waffenbesitzkarte
Im Bereich des Sicherheitsrechts sind die Anforderungen an die Begründung der Anordnung eines Sofortvollzugs gering, weil es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht und deshalb der Sofortvollzug in der Regel bereits aus der Natur der Sache begründet ist (…vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 3; B.v. 23.3.2006 - 19 CS 06.456 - juris Rn. 12). - VG München, 10.06.2022 - M 7 S 22.746
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf von Waffenbesitzkarten
Im Bereich des Sicherheitsrechts sind die Anforderungen an die Begründung der Anordnung eines Sofortvollzugs gering, weil es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht und deshalb der Sofortvollzug in der Regel bereits aus der Natur der Sache begründet ist (…vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 3; B.v. 23.3.2006 - 19 CS 06.456 - juris Rn. 12). - VG München, 26.04.2023 - M 7 S 23.1898
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - auch für erlaubnisfreie Waffen - bei …
Im Bereich des Sicherheitsrechts sind die Anforderungen an die Begründung der Anordnung eines Sofortvollzugs gering, weil es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht und deshalb der Sofortvollzug in der Regel bereits aus der Natur der Sache begründet ist (…vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 3; B.v. 23.3.2006 - 19 CS 06.456 - juris Rn. 12). - VG München, 10.01.2023 - M 7 S 22.3213
Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Verstoßes gegen Aufbewahrungspflichten
Im Bereich des Sicherheitsrechts sind die Anforderungen an die Begründung der Anordnung eines Sofortvollzugs gering, weil es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht und deshalb der Sofortvollzug in der Regel bereits aus der Natur der Sache begründet ist (…vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 3; B.v. 23.3.2006 - 19 CS 06.456 - juris Rn. 12). - VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1519
Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen …
Im Bereich des Sicherheitsrechts sind die Anforderungen an die Begründung der Anordnung eines Sofortvollzugs gering, weil es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht und deshalb der Sofortvollzug in der Regel bereits aus der Natur der Sache begründet ist (…vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 3; B.v. 23.3.2006 - 19 CS 06.456 - juris Rn. 12). - VG München, 13.06.2023 - M 7 S 22.5946
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Aufbewahrung einer teilgeladenen Waffe
- VGH Bayern, 05.03.2008 - 19 CS 07.2786
Jagdrecht/Vorl. Rechtsschutz; Entzug der Waffenbesitzkarten und des Jagdscheins; …
- VG Ansbach, 08.12.2023 - AN 16 S 23.2085
Waffen- und jagdrechtliche Unzuverlässigkeit, ungeklärtes Abhandenkommen einer …
- VGH Bayern, 05.07.2011 - 21 CS 11.1226
Beschwerde; Widerruf von Waffenbesitzkarten und Jagdschein
- VG Ansbach, 17.10.2023 - AN 16 S 23.1969
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Widerruf von Waffenbesitzkarten aufgrund …
- VG München, 13.09.2022 - M 7 S 22.3549
Widerruf von Waffenbesitzkarten
- VG Ansbach, 11.05.2021 - AN 16 K 20.01035
Regelvermutung der Unzuverlässigkeit im Waffenrecht nach strafrechtlicher …
- VGH Bayern, 29.01.2008 - 19 CS 07.2916
Jagdrecht/Vorl. Rechtsschutz; Entzug des Jagdscheins; fehlende Auseinandersetzung …
- VG München, 11.06.2021 - M 7 S 21.185
Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse, Ungültigerklärung und …
- VG Ansbach, 28.10.2022 - AN 16 S 22.2176
Entzug des Jagdscheins und Widerruf von Waffenbesitzkarten, vorläufiger …
- VG Augsburg, 26.05.2008 - Au 4 S 08.339
Geldstrafe von 90 Tagessätzen wegen Vorteilsgewährung; Widerruf von Jagdschein …